Wirtschaftsdetektive
Wirtschaftsdetektive gelten ebenfalls als Privatdetektive, d.h. auch sie sind mit keinerlei rechtlichen Sonderbefugnissen ausgestattet. Ihre Tätigkeiten liegen im unternehmerischen Bereich, was bedeutet, dass sie meist für Firmen statt für private Einzelpersonen tätig sind.
Tätigkeitsbeispiele
©Günter Havlena; pixelio.de
Ein Wirtschaftsdetektiv wird zumeist von einer Firma beschäftigt. Die Aufträge für einen auf die Art spezialisierten Ermittler reichen von der Überwachung der Mitarbeiter oder Konkurrenten zur Vermeidung unlauteren Wettbewerbs über das Aufdecken von Zuwiderhandlungen gegenüber Arbeitsverträgen bis hin zur Abwehr von Firmenspionage. Wie andere Detektive auch ist ein Wirtschaftsdetektiv entweder selbstständig oder als Angestellter einer Detektei tätig. Es handelt sich meisten um ähnliche Arbeiten, die sich im Regelfall ebenfalls Observationen darstellen. Als Wirtschaftsdetektiv hat man weit häufiger mit Computerkriminalität zu tun, als es als Privatdetektiv gewöhnlicherweise der Fall ist. EDV, Datenbestandsfälschung sowie falscher Waren- und Belegverkehr sind hier als Beispiele zu nennen. Kenntnisse der Informatik sind heutzutage also auch auf dem Gebiet des Detektiv-Handwerks kaum wegzudenken. In diesem Zusammenhang bieten Wirtschaftsdetekteien auch den Auf- oder Ausbau bestehender Sicherheitssysteme für Firmen an, statt nur für einzelne Ermittlungstätigkeiten verfügbar zu sein. Selbstverständlich lässt sich das auch auf private Sicherheitssysteme übertragen, die Nachfrage ist hier nur weniger groß. Nicht selten erledigen Detektive Aufträge aus dem wirtschaftlichen und dem privaten Bereich, da sie besonders als Teil einer beidseitig orientierten Detektei die Chance haben, eine größere Nachfrage zu bedienen.
Hallo,
ich denke, dass die Computerkriminalität in den nächsten Jahren noch zunehmen wird und somit auch der Tätigkeitsbereich für Detektive.