Detektiv zur Kaufhausüberwachung

Veröffentlicht in Detektiv von Gabriel am 2011/04/12

Kaufhausdiebstahl wird von vielen Menschen als Kavaliersdelikt betrachtet. Dabei entsteht dem bestohlenen Unternehmen ein nicht unbeträchtlicher Schaden. Da Überwachungskameras aber nur Straftaten Aufnehmen und nicht sofort darauf reagieren können, sind die Verluste trotz Sicherheitsmaßnahmen hoch. Ein Detektiv, der sich auf die Kaufhausüberwachung spezialisiert hat, kann dabei helfen, Ladendiebe schneller zu fassen und Strategien zu entwickeln, mit denen sich Waren besser vor Langfingern schützen lassen. Da spezielle Weiterbildungen für die Überwachung von Kaufhäusern notwendig sind, sollte man einen entsprechenden Detektiv aufsuchen und nicht willkürlich einen Detektiv damit beauftragen, der in diesem Bereich vielleicht noch nie tätig war. Darüber hinaus benötigt ein Detektiv zur Kaufhausüberwachung eine behördliche Bewachungserlaubnis. Diese wird nur gewährt, wenn der Detektiv eine Sachkundeprüfung besteht.

Damit ein Detektiv ein Kaufhaus überwachen kann, sind einige vorbereitende Maßnahmen nützlich. So ist es für den Detektiv oft hilfreich, wenn er über eine Überwachungsanlage das ganze Geschäft gut im Blick hat. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn das Geschäft so groß ist, dass man unmöglich alles auf einmal überwachen kann. Gleichzeitig hilft der Detektiv dabei, Strategien zu entwickeln, die vor Diebstahl schützen sollen. Auch die Schulung des Personals kann dazugehören. Denn häufig fühlen sich Mitarbeiter nicht verantwortlich, wenn sie einen Diebstahl feststellen, oder trauen sich nicht, den Täter zu stellen. Deshalb kann nicht nur der Detektiv mit seiner Präsenz dafür sorgen, dass das Geschäft weniger Geld durch Ladendiebstahl verliert. Auch die Mitarbeiter können hierzu ihren Teil beitragen.

Hat der Detektiv einen Ladendieb erfasst, so kann er ihn festhalten und die Polizei rufen lassen. Der Detektiv ist weder berechtigt, Leute zu durchsuchen, noch, sie zu verhaften. In Anwesenheit der Polizei kann der vermeintliche Dieb dann durchsucht werden. Der Detektiv hat so die Gelegenheit, direkt festzuhalten, welche Waren aus dem Geschäft gestohlen worden sind. Auf die Stellung des Täters durch den Detektiv sollte grundsätzlich eine Strafanzeige mit Hausverbot erhoben werden. Das dient nicht nur der Bestrafung des Diebes, sondern schreckt auch weitere Diebe ab.